RKI konformes Wasser in Praxen

Legionellen in der Zahnarztpraxis – was tun?


Wenn Zahnärzte der RKI-Empfehlung folgen, sollten Legionellen in der Zahnarztpraxis keine Chance haben. Erfahren Sie was zu tun ist, um ohne Chemie die Trinkwasserhygiene in Zahnarztpraxen immer zu gewährleisten.

Stille Wasser sind schmutzig –
leider auch in Dentaleinheiten

Legionellen können direkt aus dem Stadtwassernetz in Ihre Zahnarztpraxis gelangen, um sich innerhalb des Gebäudes dann explosionsartig zu vermehren. Besonders umsichtige Zahnärzte sorgen sich um das Betriebswasser in ihren Dentaleinheiten, denn durch die niedrige Fließgeschwindigkeit von 50 ml/min besteht ein erhöhtes Kontaminationsrisiko durch Krankheitserreger. Vorsorgliche Maßnahmen sind generell angebracht, denn nach der Trinkwasserverordnung sind Wasserwerk und Hauseigentümer nur bis zur Übergabestelle des Trinkwassers in der Praxis verantwortlich, danach werden Sie als Praxisinhaber in die Pflicht genommen.
Legen Sie daher rechtzeitig den Grundstein für mehr Wasserhygiene in Ihrer Praxis, damit Bakterien, Legionellen und Pseudomonaden in Ihren Behandlungsgeräten keine Chance mehr haben. 

Das Robert Koch Institut empfiehlt die Einhaltung der folgenden Grenzwerte:

0/100 ml
Konzentration Legionellen
0/100 ml
Konzentration andere Krankheitserreger


Die chemiefreie Prophylaxe gegen
Legionellen und E-Coli

Immer noch desinfizieren viele Zahnärzte Monat für Monat Ihr Trinkwasser präventiv mit Chemie, obwohl die Beigabe von Chemikalien Risiken wie Desinfektionsnebenprodukte mit sich bringt. Grund für den Einsatz der chemischen Keule ist die fälschliche Vermutung, die Entstehung von Biofilmen als „technische Krankheit“ zu klassifizieren, die durch Mikroorganismen verursacht und mit Chlor bekämpft werden kann. Doch „Abtöten“ ist nicht gleich „Reinigung“, denn die meisten chemischen Anwendungen tragen den Biofilm nicht ab. Vielmehr wird der bereits bestehende Biofilm durch Keime und sonstige Partikel aus dem nachströmenden Wasser weiter erhalten. Die Keime wiederum können sich nun auf Grundlage der „abgetöteten Biomasse“ noch besser vermehren.

Fazit für die präventive chemische Desinfektion: Wer so die Symptome „bekämpft“ muss permanent Chemie hinzugeben. Das gilt vor allem an Wochenenden, da hier das Wasser stagniert – systemseitig meist nicht möglich!

Um die Ursache nachhaltig zu vermeiden, muss der Zustrom von Partikeln und Keimen bereits an der Übernahmestelle in das Leitungsnetz der Praxis vollständig unterbunden werden. Innovative Lösungen, wie die praxiserprobte Seccua Filtration, haben sich mit diesem Prinzip etabliert. Immer mehr Zahnärzte setzen auf die rechtzeitige Entfernung von Mikroorganismen und sparen Sie sich und Ihren Patienten den permanenten Einsatz teurer Chemikalien.
Wann starten Sie?
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Odoo • Text und Bild


Ein Patient infiziert sich

mit Legionellen – Was nun?

Legionellen und Pseudomaden stellen eine hohe Gefahr für Patient und behandelndes Personal dar. Im Infektionsfall ist mit hohem Fieber oder schweren Lungenentzündungen zu rechnen. Zahnärzte sind gut beraten den Empfehlungen des RKI Rechnung zu tragen. Infiziert sich ein Patient schützt die Berufshaftpflicht den Zahnarzt nur, wenn er nachweislich nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Aus gutem Grund empfehlen wir den von uns betreuten Zahnarztpraxen, neben der jährlichen Untersuchung auf Gesamtkeimzahl, auch ein ordentlich geführten Hygieneplan. Wer die Nachweispflicht versäumt verspielt nicht nur sein Versicherungsschutz, er kann sogar als Privatperson behördlich belangt werden. Reine Schikane? Mitnichten, denn selbst kleinste Wunden durch Zahnbehandlungen gelten als hohes Infektionsrisiko. Auch kontaminiertes Wasser kann fein zerstäubt (Aerosolen) über die Atemwege aufgenommen werden und ist besonders für immunsupprimierte Patienten gefährlich.
Seccua unterstützt Sie als Zahnarzt kostenfrei mit allen Unterlagen zum Hygieneplan.


Die Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt

Eine Praxisbegehung durch Mitarbeiter des Gesundheitsamts ist kein Grund zur Panik. Wer mit mikrobiologischen Untersuchungen auf die Qualität des Trinkwassers achtet, kann der unangemeldeten Hygiene-Kontrolle durch den öffentlichen Gesundheitsdienst beruhigt entgegensehen. Für Zahnarztpraxen gelten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Anforderungen an die Hygiene. Praxisinhaber sind demnach verpflichtet an allen Entnahmestellen der Praxis die gesetzlichen Grenzwerte für Wasserqualität einzuhalten. Werden Hygienemängel bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt festgestellt, kann das zur sofortigen Stilllegung der Praxis führen. Schützen Sie Patient und Personal vor Gesundheitsschäden, wir unterstützen Sie gerne mit einer kostenfreien Beratung und Checklisten des Gesundheitsamts Frankfurt und der KBV.

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